Schreiben Hoyerswerdaer Vereine an das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Auf Anregung und Bitte des Kulturbundes Hoyerswerda hilft die MiMaH beim Verfassen dieses Schreibens.
Pressemitteilung zum Schreiben an das Landesamt für Denkmalpflege: Bitte um Prüfung der Schutzwürdigkeit des Wohnkomplex WK1 in Hoyerswerda-Neustadt als Flächendenkmal
In der Fachwelt gilt Hoyerswerda Neustadt und insbesondere der Wohnkomplex WK1 als bauhistorischer, internationaler Pilot der Moderne.
In der Stadt selbst scheint sich die Stadtpolitik zu keiner Zeit dieser kulturhistorischen Bedeutsamkeit des WK1 bewusst gewesen zu sein.
So wurde in den letzten 30 Jahren die Schutzwürdigkeit des WK1 als Flächendenkmal niemals fachlich überprüft. Umso irritierender wirkt dieser Umstand, da der WK1 bereits 1985 auf die Denkmalschutzliste der DDR gesetzt wurde.
Auslöser dafür, das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfDS) nunmehr um eine fachliche Prüfung zu bitten, sehen die Unterzeichner darin, dass der Beschluss des Stadtrates zum Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 2016/17 vom 27.02.2018 (Beschluss-Nr. 0639-I-18/411/40) einen Erhalt aller Wohnblöcke für den WK1 ab 2020 anmahnt. Das Vorhaben der städtischen Wohnungsgesellschaft (WH) widerspricht diesem Beschluss.
Irritierend ist auch, dass angesichts des verständlicherweise strikt wirtschaftlichen Agierens seitens der Geschäftsführung der WH, zumindest seitens des Aufsichtsrates keine Prüfung der Schutzwürdigkeit des WK1 als Flächendenkmal vorgenommen wurde.
Angesichts der Planung und drohenden Umsetzung des Abriss-Vorhabens sehen die Unterzeichner „Gefahr im Verzug“ und keinen anderen Weg als auf Landesebene eine Überprüfung der Schutzwürdigkeit des WK1 als Flächendenkmal zu erbitten.
Hier das Schreiben